Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbdingungen (AGB) gelten für alle von Kunden (Kunden oder Teilnehmer) mit VivaSports Imke Küsgen (VivaSports) geschlossenen Verträge. Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch VivaSports schriftlich bestätigt werden.
Vertragsabschluss
Die Anmeldung bzw. Online-Buchung zu Leistungen von VivaSports ist ein Angebot an VivaSports (Angebot) zu dem Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages (Vertrag). Der Vertrag kommt erst mit der im freien Ermessen von VivaSports stehenden Annahme durch VivaSports zustande.
Preise und Leistungsumfang
Der genaue Preis und Leistungsumfang ergibt sich aus der auf der Website von VivSports veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes. Die Preise beinhalten die Trainer-Honorare und die jeweils geltende Umsatzsteuer.
Anmeldung / Trainingsteilnahme
Das Angebot erfolgt elektronisch mittels Buchungs- bzw. Anmeldeformular auf der Website von VivaSports. Für jeden Kunden ist eine eigene Anmeldung auszufüllen. Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Kunde diese AGB als wirksam in den Vertrag einbezogen an.
Die Teilnahmeplätze werden in der Regel nach Eingang der Anmeldungen, letztlich jedoch nach freiem Ermessen von VivaSports vergeben. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Sind alle Teilnahmeplätze bereits belegt, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Auch nach Kursbeginn ist ggf. ein Einstieg in das Training möglich, allerdings nur dann, wenn die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist und der leitende Trainer dies auch befürwortet.
Trainingsanlage / Trainingsplätze
Der Trainingsbetrieb findet auf den gemieteten Freiluft- und Hallenplätzen statt. Dabei gilt die Benutzungsordnung der jeweiligen Sportanlage für alle Teilnehmer. Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Freiluftplätze findet das Training grundsätzlich zur regulären Zeit in der Tennishalle statt. Entsprechendes Schuhwerk ist daher mitzubringen. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor. Außer den Teilnehmern – auch beim Kindertraining – dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.
Zahlungsbedingungen
Jede Angebot ist verbindlich und verpflichtet bei Annahme durch VivaSports zu der Zahlung des angegebenen Preises. Diese sind in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kursangebots angegeben. Die Zahlung wird mit Annahme des Angebotes durch VivaSports fällig und sodann in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
Kursausfall / Planungsänderungen
Soweit Kurse eine Mindestteilnehmerzahl erfordern, behält sich VivaSports auch nach Annahme eines Angebotes vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl den Kurs abzusagen oder umzuplanen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach der entsprechenden Information durch VivaSports von dem Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen.
Ausgefallene Trainingsstunden / Nachholtermine
VivaSports ist stets bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern, um den Trainingsbetrieb im Interesse der Teilnehmer zu gewährleisten. Sollte eine Trainingseinheit doch abgesagt werden, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Dieser wird mit den Teilnehmern abgestimmt und kann auch am Wochenende oder in den Ferien stattfinden. Sollte es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen, noch offene Trainingsstunden nachzuholen, wird entweder eine Gutschrift erstellt oder der Teilbetrag zurückerstattet. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings.
Rücktritt / Kündigung durch den Teilnehmer
Ein Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit sich nicht unmittelbar aus diesen AGB etwas anderes ergibt. Bei Nichtantritt bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Preises verpflichtet. Dies gilt auch bei Erkrankung des Teilnehmers.
Versäumte Trainingseinheiten durch den Teilnehmer
Verpasste Trainingseinheiten – gleich aus welchem Grund – können nicht nachgeholt werden und geben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Preises.
Aufsicht für Kindern
Die Aufsichtspflicht von VivaSports für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den Trainingsplatz. Außerhalb der Trainingszeiten und/oder des Trainingsplatzes wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Aus diesem Grund haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Abbruch des Trainings aufgrund besonderer Umstände (Verletzungen, wetterbedingter Abbruch, Ausschluss vom Training usw.). Eltern bzw. Erziehungsberechtigte unterrichten ihre Kinder, dass sie das Trainingsgelände nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers stets Folge leisten müssen. VivaSports übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind während der Trainingszeit den Trainingsbereich eigenmächtig verlässt.
Ausschluss vom Training
VivaSports behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge leisten oder das Training nachhaltig stören, wie z.B. ehrverletzende Äußerungen, Belästigung oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. In diesem Fall hat der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seiner (anteiligen) Trainingsgebühr. Eltern willigen außerdem hiermit ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall auf dem Trainingsgelände bleiben muss, bis es abgeholt wird.
Haftungsausschluss / Versicherung
Die Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten von VivaSports erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Haftung für Schäden in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Benutzen der Trainingsanlagen erfolgt ebenso auf eigene Gefahr des Kunden. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teils unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht.
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